Immobilienservice mal ganz anders ... und wie aus dem FF

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.

Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei die Höhe der Provision sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Miet- oder Vertriebsvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellen Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende vom Käufer zu zahlende Maklergebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer:

  1. Eigentumswohnung 3,2 % zuzüglich MwSt.

  2. bebauter und unbebauter Grundbesitz 3,2 % zuzüglich MwSt.

  3. Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten und unbebauten Kaufobjekten 1000,- € zzgl. MwSt.

  4. für Mietwohnungen nehmen wir 1 Kaltmieten und für Gewerbemieten 2 Kaltmieten Provision

Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachwies des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung an den Makler hat per Einschreiben zu erfolgen.

Obige Bedingungen auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.

Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.

AGB als PDF-Dokument

zum Downloaden und Ausdrucken:

AGB´s als PDF-Dokument downloaden agb.pdf

 

 

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